Prüfungsausschuss
Folgende Fragen wurden bereits beantwortet, wenn Sie noch weitere Fragen haben, dann stellen Sie sie bei Prof. Dr. Klaus Jung (Vorsitzender d. Prüfungsausschuss)
Ich habe vergessen ein Fach zu belegen. Was kann ich tun?
Besorgen Sie sich schnellstens das Nachbelegungsformular, welches Sie im Dekanat FB4 erhalten.
Als nächstes benötigen Sie die Genehmigung des Dozenten inkl. seiner oder ihre Unterschrift.
Anschließend reichen Sie diese Unterlagen beim Prüfungsausschußvorsitzenden ein.
Ich dachte, dass ich belegt hätte, aber ich stehe nicht auf der Klausurliste. Kann ich trotzdem an der Klausur teilnehmen?
Ja, allerdings schreiben Sie diese Klausur unter Vorbehalt. Im Nachhinein prüfen Sie bitte beim Dozenten, ob eine Nachbelegung möglich ist.
Kann ich von einer bereits belegten Lehrveranstaltung zurücktreten?
Ja, dies ist innerhalb einer Frist von ca. sechs Wochen nach Semesterbeginn möglich.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den Seiten der HTW.
Welche Fächer kann ich als AWE-Fach belegen?
Die anerkannten AWE-Fächer finden Sie im LSF aufgelistet. Beachten Sie die Liste der nicht zugelassene Studiengänge.
Kann ich ein Fach X, ein anderes Fach der HTW oder einer anderen Hochschule als AWE-Fach belegen?
Ja, unter den folgenden Bedingungen:
a) Sie benötigen einen Antrag auf Fremdbelegung und die Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden, außer das Fach wurde in einem alten Studium belegt.
b) Die SWS des anzuerkennenden Faches müssen größer oder gleich denen eines AWE-Fachs sein.
Kann ich andere AWE-Fächer belegen?
Ja, außer die Fächer kollidieren inhaltlich mit Fächern der Internationalen Medieninformatik.
Was muss ich tun um ein Fach belegen möchte, dass nicht Teil der Internationalen Medieninformatik ist?
Gemäß § 12 der Rahmenprüfungsordnung der HTW können Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen angerechnet werden, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen den Studien- und Prüfungsordnungen des eigenen Studiengangs entsprechen.Über die Anrechnung entscheidet auf Antrag der Studierenden der zuständige Prüfungsausschuß.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit, die immer die Ausnahme sein sollte, Gebrauch machen wollen, bitte ich Sie, zu Ihrer eigenen Sicherheit folgende Dinge zu beachten:
- Studierende dürfen Lehrveranstaltungen eines anderen Studiengangs der HTW nur nach Maßgabe freier Plätze bei Nichtausschöpfung der Kapazität belegen.
- Auf Grund einer Festlegung des Fachbereichs 3 vom 03.01.2001 bedarf eine Belegung durch Studierende anderer Fachbereiche ausdrücklich der Zustimmung des Prüfungsausschusses des Fachbereichs 3 (Ausnahme: als AWE-Fächer gekennzeichnete Lehrveranstaltungen).
- Bitte erkundigen Sie sich vor der Belegung einer Lehrveranstaltung eines anderen Studiengangs beim Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs, ob eine spätere Anerkennung überhaupt möglich ist. Beachten Sie, dass sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen den Studien- und Prüfungsordnungen des eigenen Studiengangs entsprechen muß.
- Das Geltendmachen von terminlichen Schwierigkeiten reicht im Regelfall nicht als Begründung für den Anspruch auf Anerkennung einer Studien- oder Prüfungsleistung eines anderen Studiengangs aus.
Bitte holen Sie die erforderlichen Bestätigungen und Genehmigungen rechtzeitig vor der Belegung einer Lehrveranstaltungeines anderen Studiengangs schriftlich ein (Dozent, Prüfungsausschuß, Studienfachberater, etc.). Dadurch können Sie das Risiko einer eventuellen Nichtanerkennung einer Studien- oder Prüfungsleistung, das stets Sie zu tragen haben, erheblich verringern.
Zur Anerkennung eines Fremdfaches benötigt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses folgende Dinge:
- Die Erlaubnis des lehrenden Dozenten
- Vor der Belegung des Faches: Reichen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf Anerkennung ein. Dieser Antrag muss den Fachtitel (inkl. LV-Nummer und Studiengang), den Ort, Ihren Namen und Ihre Adresse, Ihre Matrikelnummer, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Unterschrift beinhalten. Außerdem legen Sie bitte eine schriftliche Begründung für die Anerkennung bei.
- Bedingungen für die Genehmigung eines Fremdfaches:
- Das Fach muss erstmals belegt werden.
- Die Belegung muss Fristgerecht erfolgen.
- Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss die Belegung bestätigt haben.
- Der Inhalt des zu belegenden Faches darf sich nicht mit Fächern des Internationalen Studienganges Medieninformatik überschneiden.
- Der zeitliche Umfang des Fremdfaches muss größer oder gleich dem zu ersetzenden Fach des Internationalen Studienganges Medieninformatik sein.
- Ein benoteter Leistungsnachweis mit der Unterschrift des Dozenten muss vorliegen.
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kopie derAnerkennung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. DasOriginal wird an das Prüfungsamt übersandt.
Kann ich mir Leistungen aus vorangegangenen Studien anerkennen lassen?
Ja, dies geschieht bei der Immatrikulation beim Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass alle Studienleistungen anerkannt werden, also auch die Fehlversuche.
Ich habe das Gefühl, ein Dozent / eine Dozentin hat mich ungerecht benotet. Was kann ich tun?
Bitte prüfen Sie immer im Vorfeld, ob Ihr Verdacht so auch von anderen Studenten wahrgenommen wurde.
- Bitte suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem entsprechenden Dozenten.
- Führt dies zu keiner Lösung, dann stellen Sie bitte (innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Noten) einen schriftlichen Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Legen Sie diesem Antrag bitte eine ausführliche Begründung Ihres Verdachts bei.
- Dies führt dazu, dass der Prüfungsausschuss tagt und über Ihren Fall berät. Anschließend wird Ihnen die Entscheidung mitgeteilt.
- Sollten Sie gegen diese Entscheidung vorgehen wollen, so wenden Sie sich bitte an den Prüfungshauptausschuss. Hierbei gilt das gleiche Procedere.
